Förderung für Wärmepumpen 2026: Wie Sie bis zu 80 Prozent Zuschuss erhalten

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Was kostet eine Wärmepumpe? Je nach System und Erschließung der Wärmequelle liegen die Kosten häufig zwischen rund 22.500 und 41.500 Euro. Für viele Eigentümer ist diese hohe Anfangsinvestition die größte Hürde. Genau an dieser finanziellen Hürde setzt die staatliche Heizungsförderung an: Private Eigentümer können für den Einbau einer Wärmepumpe den KfW-Zuschuss 458 beantragen und unter den passenden Voraussetzungen bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten als Zuschuss erhalten.

Förderung für Wärmepumpen 2026  – Das Wichtigste in Kürze

  • Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert Wärmepumpen in bestehenden Wohngebäuden über den Zuschuss 458 mit 30 Prozent Grundförderung.
  • Bewohnen Sie die geförderte Wohneinheit selbst, können 16 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus und 10 bis 40 Prozent Einkommensbonus hinzukommen.
  • Für die erste Wohneinheit sind maximal 22.400 Euro möglich, wenn Sie die 80-Prozent-Förderung der niedrigsten Einkommensstufe erreichen. In den übrigen Fällen liegt der Höchstsatz grundsätzlich bei 70 Prozent.
  • Böckmann Solar prüft Ihren Wärmebedarf sowie die vorhandene Heizungs- und Elektroinstallation und plant die Wärmepumpe passend zu Ihrem Gebäude.

Wer erhält 2026 eine Förderung für die Wärmepumpe?

Der KfW-Zuschuss 458 richtet sich an private Eigentümer von Wohngebäuden und an Wohnungseigentümergemeinschaften. Das Gebäude muss in Deutschland stehen. Außerdem müssen der Bauantrag oder die Bauanzeige bei Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegen.

Die Grundförderung steht auch für vermietete Wohngebäude offen. Den Klima- und Einkommensbonus erhalten Sie nur für eine Wohneinheit, die Sie als Hauptwohnung oder alleinige Wohnung selbst bewohnen.

Nutzung Grundförderung Mögliche Boni
Privates Einfamilienhaus 30 % Klimageschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus
Vermietetes Einfamilienhaus 30 % entfallen
Mehrfamilienhaus oder WEG 30 % für eine selbst bewohnte Einheit per Zusatzantrag

Hinweis: Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Bundesmittel. Ein Rechtsanspruch auf die Zusage besteht daher grundsätzlich nicht.

Wie setzen sich bis zu 80 Prozent Zuschuss zusammen?

Der Zuschuss besteht aus drei Bausteinen. Die KfW addiert die anwendbaren Sätze und begrenzt das Ergebnis anschließend auf den zulässigen Höchstsatz.

Förderbaustein Fördersatz 2026 Kernaussage
Grundförderung 30 % Förderfähige Wärmepumpe in einem bestehenden Wohngebäude
Klimageschwindigkeitsbonus 16 % Früher Austausch bestimmter funktionstüchtiger Heizungen in einer selbst bewohnten Wohneinheit
Einkommensbonus 10 bis 40 % Selbst bewohnte Wohneinheit und Einhaltung der jeweiligen Einkommensgrenze

Grundsätzlich liegt die Obergrenze bei 70 Prozent. Für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 Euro steigt sie auf 80 Prozent. Lebt mindestens ein kindergeldberechtigtes Kind unter 18 Jahren im Haushalt, gilt die 80-Prozent-Grenze bis zu einem Einkommen von 40.000 Euro.

Beispielrechnung: Kostet die Wärmepumpe 32.000 Euro, berücksichtigt die KfW für die erste Wohneinheit höchstens 28.000 Euro. Bei einem Fördersatz von 80 Prozent ergibt sich ein Zuschuss von 22.400 Euro. Die verbleibenden 9.600 Euro sowie weitere nicht förderfähige Ausgaben tragen Sie selbst.

Wie hoch ist der Einkommensbonus?

Die Höhe des Einkommensbonus richtet sich nach dem durchschnittlichen zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen. Dafür verwendet die KfW die Einkommen aus dem zweiten und dritten Jahr vor der Antragstellung. Bei einem Antrag im Jahr 2026 sind somit die Einkommensteuerbescheide für 2023 und 2024 maßgeblich.

Durchschnittliches zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen Bonus ohne minderjähriges Kind Bonus mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind unter 18 Jahren
bis 30.000 € 40 % 40 %
30.001 bis 40.000 € 30 % 40 %
40.001 bis 50.000 € 10 % 30 %
50.001 bis 60.000 € entfällt 10 %
ab 60.001 € entfällt entfällt

Der Familienzuschlag erhöht die Einkommensgrenze einmalig um 10.000 Euro. Die Zahl der Kinder ändert diesen Betrag nicht.

Wann erhalten Sie den Klimageschwindigkeitsbonus?

Den Klimageschwindigkeitsbonus erhalten selbstnutzende Eigentümer für ihre Hauptwohnung oder alleinige Wohnung. Die alte Heizung muss funktionstüchtig sein, fachgerecht demontiert und entsorgt werden.

Der Bonus kommt beim Austausch folgender Anlagen infrage:

  • Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- und Nachtspeicherheizungen unabhängig von ihrem Alter
  • Gas- und Biomasseheizungen, deren Inbetriebnahme mindestens 20 Jahre zurückliegt

Bis zum 31. Januar 2027 beträgt der Bonus 16 Prozent. Danach sinkt er halbjährlich um vier Prozentpunkte:

Antragseingang Klimageschwindigkeitsbonus
bis 31. Januar 2027 16 %
bis 31. Juli 2027 12 %
bis 31. Januar 2028 8 %
bis 31. Juli 2028 4 %
ab 1. August 2028 entfällt

Für den Bonus zählt das Datum der Antragstellung. Ein früher Förderantrag kann deshalb einen höheren Zuschuss sichern, sofern Planung, Vertrag und Bestätigung zum Antrag bereits vollständig vorliegen.

Welche Kosten setzt die KfW für den Zuschuss an?

Bei einem Einfamilienhaus oder der ersten Wohneinheit eines Mehrfamilienhauses setzt die KfW derzeit höchstens 28.000 Euro an. Für weitere Wohnungen gelten gestaffelte Beträge.

Wohneinheit Förderfähiger Höchstbetrag 2026
Erste Wohneinheit 28.000 €
Zweite bis sechste Wohneinheit jeweils 15.000 €
Ab der siebten Wohneinheit jeweils 8.000 €

Zum 1. Februar 2027 sinkt der Höchstbetrag für die erste Wohneinheit erstmals um 750 Euro. Anschließend verringert er sich jeweils zum 1. Februar und 1. August um weitere 750 Euro.

Hinweis: Förderfähig sind neben Kauf und Einbau der Wärmepumpe auch mehrere Arbeiten, die unmittelbar zum Vorhaben gehören. Dazu zählen Fachplanung und Baubegleitung, vorbereitende sowie wiederherstellende Arbeiten und die Optimierung des gesamten Heizungsverteilungssystems. Bei einem Heizungsausfall kann außerdem die Miete einer provisorischen Heizung ab Antragstellung für höchstens ein Jahr einbezogen werden.

Welche technischen Voraussetzungen muss die Wärmepumpe erfüllen?

Die KfW fördert eine Wärmepumpe nur, wenn sie die technischen Mindestanforderungen der Förderrichtlinien erfüllt. Eine zugelassene Fachperson bestätigt dies vor dem Antrag mit der Bestätigung zum Antrag, kurz BzA.

Für Eigentümer sind vor allem diese Punkte relevant:

  • Die Wärmepumpe muss als förderfähiger Wärmeerzeuger nachgewiesen sein.
  • Das Heizungsverteilungssystem muss beim Einbau geprüft und optimiert werden. Dazu gehört der hydraulische Abgleich.
  • Leistung, Wärmequelle und Vorlauftemperaturen müssen zum Gebäude passen.
  • Die Anlage muss die Vorgaben zur netzdienlichen Steuerung und zu den erforderlichen Schnittstellen erfüllen.

Die Förderfähigkeit eines Geräts sagt noch wenig über den späteren Stromverbrauch aus. Eine zu groß oder zu klein ausgelegte Wärmepumpe kann unnötige Kosten verursachen. Deshalb müssen Wärmebedarf, Heizflächen und Warmwasserbereitung in die Planung einfließen.

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Wie läuft der Förderantrag für eine Wärmepumpe ab?

Sie müssen den Förderantrag stellen, bevor die Arbeiten beginnen. Eine unverbindliche Beratung und die technische Planung sind bereits vorher möglich. Auch den erforderlichen Vertrag schließen Sie vor dem Antrag ab. Er muss jedoch eine Förderklausel enthalten, damit Ihre Bindung von der KfW-Zusage abhängt.

  1. Beauftragen Sie ein Fachunternehmen oder einen Energieeffizienz-Experten mit der Planung und lassen Sie eine BzA erstellen.
  2. Schließen Sie einen Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung zur KfW-Zusage. Der Vertrag muss den geplanten Umsetzungszeitraum nennen und die Förderklausel von Anfang an enthalten.
  3. Stellen Sie den Antrag vor Beginn der Arbeiten im Kundenportal „Meine KfW“. Dafür benötigen Sie die BzA-ID und den Vertrag.
  4. Beginnen Sie nach der Förderzusage mit dem Vorhaben. Ab der Zusage stehen Ihnen grundsätzlich 36 Monate für die vollständige Umsetzung zur Verfügung.
  5. Lassen Sie die ordnungsgemäße Ausführung durch die Bestätigung nach Durchführung, kurz BnD, bescheinigen.
  6. Laden Sie die BnD, Rechnungen und erforderlichen Bonusnachweise hoch und beantragen Sie die Auszahlung.

Den Antrag für ein Einfamilienhaus stellen Sie selbst im Kundenportal „Meine KfW“. Das Benutzerkonto und der Antrag müssen derselben Person zugeordnet sein. Eine Vertretung durch Dritte erlaubt die KfW nur unter bestimmten Voraussetzungen bei Wohnungseigentümergemeinschaften.

Lässt sich die Wärmepumpe mit weiteren Energieprojekten verbinden?

Eine Wärmepumpe lässt sich gemeinsam mit einer Photovoltaikanlage und der dafür erforderlichen Speicher- und Elektrotechnik planen. Für die Förderung bleiben die Vorhaben jedoch getrennt:

Der KfW-Zuschuss 458 berücksichtigt nur Kosten, die unmittelbar zum geförderten Heizungstausch gehören. Eine Photovoltaikanlage und ein Stromspeicher zählen daher nicht zu den förderfähigen Kosten der Wärmepumpe.

Für Photovoltaik und Speicher können je nach Vorhaben eigene Finanzierungs- oder Fördermöglichkeiten gelten. Dieselben Kosten dürfen dabei nicht mehrfach zur Förderung eingereicht werden. Eine parallele Umsetzung ist dennoch möglich und kann den Abstimmungsaufwand am Gebäude verringern.

Technisch kann die Photovoltaikanlage einen Teil des Stroms für die Wärmepumpe liefern und dadurch den Netzbezug senken. Wie viel Solarstrom im Haus bleibt, hängt unter anderem von Erzeugung und Verbrauchszeiten ab. Entscheidend ist daher, den Eigenverbrauch der PV-Anlage gemeinsam mit dem Heizbetrieb zu betrachten.

Fazit: Zuschuss und Anlagenplanung in der richtigen Reihenfolge verbinden

Die höchste Förderung setzt Selbstnutzung, die passende alte Heizung und ein niedriges Haushaltseinkommen voraus. Für alle anderen Fälle ergeben Grundförderung, mögliche Boni und der Höchstbetrag eine eigene Rechnung.

Vor dem Vertragsabschluss sollten deshalb Förderstufe und technische Auslegung feststehen. Böckmann Solar plant die Wärmepumpe anhand des Gebäudes und stimmt auf Wunsch Photovoltaik, Speicher und erforderliche Elektroarbeiten darauf ab.

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Förderung für Wärmepumpen 2026 – Häufige Fragen und Antworten

Kann der Wärmepumpenzuschuss mit einem KfW-Ergänzungskredit kombiniert werden?

Ja. Nach der Zuschusszusage können Sie den KfW-Ergänzungskredit 358 oder 359 über einen Finanzierungspartner beantragen. Er stellt bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit bereit und kann die Zeit bis zur Auszahlung des Zuschusses überbrücken.

Werden Bohrungen und Erdarbeiten für eine Wärmepumpe gefördert?

Erschließungs- und Anschlussarbeiten für Erd- oder Wasserwärmepumpen können als Teil des Vorhabens förderfähig sein. Dazu gehören laut dem KfW-Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen beispielsweise Erdsonden, Kollektoren und Brunnenbohrungen, wenn sie fachgerecht geplant und nachgewiesen werden.

Was passiert, wenn die Wärmepumpe nach dem Antrag teurer wird?

Die KfW erhöht den beantragten Zuschuss nachträglich nicht über den im Antrag festgelegten Umfang hinaus. Deshalb sollten die BzA und der Vertrag alle voraussichtlich förderfähigen Arbeiten mit einem realistischen Kostenrahmen berücksichtigen.

Ist eine Wärmepumpe auch ohne Fußbodenheizung förderfähig?

Ja. Eine Fußbodenheizung ist keine grundsätzliche Fördervoraussetzung. Vorhandene Heizkörper können weiterverwendet werden, wenn sie die benötigte Wärme mit geeigneten Vorlauftemperaturen übertragen und das Heizungsverteilungssystem optimiert wird.

Wie prüft Böckmann Solar vorhandene Heizkörper für eine Wärmepumpe?

Böckmann Solar betrachtet den Wärmebedarf, die vorhandenen Heizflächen und die benötigten Vorlauftemperaturen. Daraus ergibt sich, ob die Heizkörper ausreichen oder Anpassungen in die Planung und das Angebot aufgenommen werden sollten.

Wie plant Böckmann Solar Wärmepumpe und Photovoltaik wirtschaftlich zusammen?

Böckmann Solar legt die Wärmepumpe anhand des Wärmebedarfs aus und stimmt die Photovoltaikanlage auf das Dach sowie den Stromverbrauch ab. Anschließend werden Heizbetrieb, Solarstromnutzung und mögliche Speichertechnik so koordiniert, dass möglichst viel eigener Solarstrom im Gebäude genutzt werden kann.

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