Neues Heizungsgesetz 2026: Was jetzt für den Austausch und die Heizungswahl gilt

Inhalt

Seit dem 29. Juli 2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz als neues Heizungsgesetz. Die frühere pauschale 65-Prozent-Vorgabe ist entfallen. Funktionierende Heizungen dürfen weiterlaufen. Wer im Bestandsgebäude eine neue Gas- oder Ölheizung einbaut, muss jedoch die Bioanteile ab 2029 und die künftigen Brennstoffkosten einplanen.

Neues Heizungsgesetz 2026 – Das Wichtigste in Kürze

  • Die wesentlichen Änderungen des Gebäudemodernisierungsgesetzes gelten seit dem 29. Juli 2026.
  • Funktionierende Gas- und Ölheizungen dürfen weiterlaufen und bei einem Defekt repariert werden. Auch die bisherige Austauschpflicht für bestimmte alte Heizkessel nach § 72 GEG wurde aufgehoben.
  • Für neue Gas-, Öl- und Flüssiggasheizungen im Bestand gilt ab 2029 eine Biotreppe mit steigenden Anteilen klimafreundlicher Brennstoffe.
  • Böckmann Solar prüft Gebäude, Heizflächen und Wärmebedarf und plant eine passende Wärmepumpe samt erforderlicher Elektroarbeiten.

Wie hat sich das Heizungsgesetz entwickelt?

Das heutige Heizungsgesetz ist aus mehreren Regelwerken entstanden. Bis 2020 standen Vorgaben zum Energiebedarf von Gebäuden und zum Einsatz erneuerbarer Wärme in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen. Das Gebäudeenergiegesetz führte sie zusammen und wurde danach mehrfach geändert.

Zeitraum Bedeutung für die Heizungsplanung
Ab 1. Januar 2009 Die Vorgaben zu Energieeffizienz und erneuerbarer Wärme waren auf mehrere Regelwerke verteilt. Unter anderem das Energieeinsparungsgesetz, Energieeinsparverordnung und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz
Ab 1. November 2020 Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) bündelte die bisherigen Vorgaben von EnEG, EnEV und EEWärmeG in einem Gesetz.
Ab 1. Januar 2024 Die 65-Prozent-Vorgabe für neue Heizungen wurde schrittweise unter GEG-Novelle eingeführt und im Bestand mit der kommunalen Wärmeplanung verknüpft.
Ab 29. Juli 2026 Die pauschale 65-Prozent-Vorgabe entfiel über das  Gebäudemodernisierungsgesetz. Für neue Gas-, Öl- und Flüssiggasheizungen im Bestand wurde die Biotreppe eingeführt.

Das Gebäudeenergiegesetz gilt seit dem 1. November 2020 als gemeinsame Grundlage. Die Reform von 2026 entwickelt dieses Regelwerk weiter und ändert vor allem die Vorgaben für den Heizungstausch.

Was hat sich mit dem neuen Heizungsgesetz 2026 geändert?

Das Gesetz heißt vollständig Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Modernisierung der Wärmeversorgung in Gebäuden, kurz Gebäudemodernisierungsgesetz oder GModG. Es wurde am 28. Juli 2026 verkündet.

Für Eigentümer bestehender Wohngebäude zählt vor allem der Wegfall der einheitlichen 65-Prozent-Vorgabe. § 42 GModG nennt mehrere Heizsysteme, zwischen denen Eigentümer beim Austausch wählen können.

Im Folgenden finden Sie die Übersicht der neuen Regelungen:

Regelung Seit dem 29. Juli 2026
Anteil erneuerbarer Energien Die pauschale Vorgabe von mindestens 65 Prozent ist entfallen.
Heizungswahl im Bestand Wärmepumpe, Wärmenetz, Biomasse, Hybridheizung sowie Gas- und Ölheizung sind möglich.
Bestehende Heizung Funktionsfähige Anlagen dürfen weiter betrieben und repariert werden; die frühere Austauschregel nach § 72 GEG ist entfallen.
Alte Heizkessel Die frühere Austauschregel nach § 72 ist weggefallen.
Neue Gas- oder Ölheizung Für Anlagen, die nach dem 29. Juli 2026 eingebaut werden, gelten ab 2029 steigende Bioanteile.

Die Wahlfreiheit hebt technische Vorgaben einzelner Systeme nicht auf. Für Gas-, Öl-, Biomasse- und Stromdirektheizungen gelten weiterhin eigene Regeln, die vor dem Einbau geprüft werden müssen.

Müssen Eigentümer ihre bestehende Heizung austauschen?

Eine funktionsfähige Heizung muss allein wegen des neuen Gesetzes weder stillgelegt noch ersetzt werden. Das gilt auch für ältere Gas- und Ölheizungen, denn die bisherige Austauschpflicht für bestimmte alte Heizkessel nach § 72 GEG wurde aufgehoben.

Für die Praxis ergeben sich drei Fälle:

  • Läuft die Heizung zuverlässig, können Sie sie weiter betreiben.
  • Lässt sich ein Defekt beheben, dürfen Sie die Anlage reparieren lassen.
  • Ist die Anlage irreparabel oder planen Sie freiwillig einen Austausch, wählen Sie ein neues Heizsystem nach den geltenden Vorgaben.
Hinweis: Der Weiterbetrieb kann kurzfristig Kosten sparen. Bei hohem Verbrauch oder häufigen Reparaturen kann ein geplanter Tausch dennoch günstiger sein als ein späterer Austausch unter Zeitdruck.

Welche Heizungen dürfen 2026 im Bestandsgebäude eingebaut werden?

42 Absatz 2 GModG nennt verschiedene zulässige Optionen für den Ersatz einer Heizung. Zu den für Wohngebäude besonders relevanten Heizsystemen gehören:

Heizsystem Gesetzlicher Rahmen
Wärmepumpe Als eigenständige Heizung oder Teil einer Hybridanlage zulässig
Wärmenetz Anschluss über eine Hausübergabestation zulässig
Biomasseheizung Unter den Vorgaben des § 45 GModG zulässig
Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizung Zulässig, bei Neueinbau nach dem 29. Juli 2026 gilt die Biotreppe
Hybridheizung Kombinationen aus Wärmepumpe, Solarthermie, Biomasse oder Brennstoffkessel sind möglich
Stromdirektheizung Nur unter den Vorgaben des § 46 GModG

Eine gesetzlich erlaubte Heizung ist damit noch keine wirtschaftlich passende Wahl. Für die Gesamtkosten zählen der Kaufpreis, mögliche Zuschüsse, der Energiebedarf und die laufenden Ausgaben über viele Jahre.

Welche Biotreppe gilt für neue Gas- und Ölheizungen?

Was bedeutet Biotreppe? Die Biotreppe legt fest, welcher Mindestanteil der erzeugten Wärme aus den im Gesetz genannten klimafreundlichen Brennstoffen stammen muss. Dieser Anteil steigt in mehreren Stufen von 10 Prozent im Jahr 2029 auf 60 Prozent im Jahr 2040.

Die Vorgabe aus § 43 GModG betrifft Gas-, Heizöl- und Flüssiggasheizungen, die nach dem 29. Juli 2026 neu in ein bestehendes Gebäude eingebaut werden. Damit entscheidet der Einbauzeitpunkt darüber, ob die Stufen gelten.

Ab diesem Datum Vorgeschriebener Anteil
1. Januar 2029 mindestens 10 Prozent
1. Januar 2030 mindestens 15 Prozent
1. Januar 2035 mindestens 30 Prozent
1. Januar 2040 mindestens 60 Prozent

Als mögliche Brennstoffe nennt das Gesetz unter anderem Biomethan, Bioöl, biogenes Flüssiggas und mehrere Arten von Wasserstoff. Auch eine ausreichend dimensionierte Solarthermie-, Lüftungs- oder Hybridanlage kann die Pflicht ganz oder teilweise erfüllen.

Bei einem irreparablen Heizungsausfall zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2028 greift die Biotreppe erst zwölf Monate nach dem Einbau der Ersatzheizung. Tritt der irreparable Ausfall ab dem 1. Januar 2029 ein, gilt die zu diesem Zeitpunkt maßgebliche Stufe noch zwölf Monate. Danach ist die dann aktuelle Stufe einzuhalten.

42a GModG verpflichtet die Bundesregierung  außerdem, bis zum 1. Dezember 2026 ein weiteres Gesetz vorzulegen. Dieses soll die Inverkehrbringer verpflichten, die für Gebäudewärme angebotenen Brennstoffe ab 2045 vollständig auf klimaneutrale Brennstoffe umzustellen. Diese geplante Quote ist von den Stufen der Biotreppe nach § 43 GModG zu trennen.

Wie finden Eigentümer die passende neue Heizung?

Die Heizungswahl beginnt beim Gebäude und endet bei den laufenden Kosten. Drei Prüfbereiche geben dabei eine klare Reihenfolge vor:

  1. Wärmebedarf bestimmen: Die Heizlast zeigt, welche Leistung das Haus an kalten Tagen benötigt.
  2. Heizflächen und Vorlauftemperatur prüfen: Große Heizkörper oder eine Flächenheizung erleichtern den sparsamen Betrieb einer Wärmepumpe. Einzelne Heizkörper lassen sich bei Bedarf austauschen.
  3. Investition und Betrieb zusammenrechnen: Anschaffung, Zuschuss, Wartung, Energiepreis und mögliche CO2-Kosten gehören in dieselbe Rechnung.

Eine Wärmepumpe kann auch in vielen Bestandsgebäuden arbeiten. Ausschlaggebend sind die tatsächlichen Temperaturen und der Wärmebedarf des Hauses, nicht allein das Baujahr.

Wie hängen Heizungsgesetz und Heizungsförderung zusammen?

Das Gebäudemodernisierungsgesetz bestimmt, welche Heizsysteme eingebaut werden dürfen. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude legt getrennt davon fest, welche Anlagen einen Zuschuss erhalten.

Für Wärmepumpen gilt eine Grundförderung von 30 Prozent. Die KfW hat die Förderbedingungen zum 21. Juli 2026 angepasst. Selbstnutzende Eigentümer können abhängig von Heizungstausch und Einkommen weitere Boni erhalten. Die KfW-Heizungsförderung erreicht unter den passenden Voraussetzungen bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten.

Für eine reine neue Gas- oder Ölheizung zahlt die KfW keinen Zuschuss. Bei einer wasserstofffähigen Heizung können nur die Investitionsmehrkosten förderfähig sein. Dadurch kann sich der Kostenvergleich nach Abzug der Förderung deutlich vom reinen Angebotspreis unterscheiden.

Fazit: Wahlfreiheit mit den Folgekosten abgleichen

Steht eine neue Heizung an, haben Eigentümer wieder mehr Auswahl. Welche Technik wirtschaftlich passt, hängt jedoch von ihren Vorgaben, den laufenden Kosten und den Bedingungen im Gebäude ab.

Vor einer Beauftragung sollten deshalb Wärmebedarf, Heizflächen, Energiepreise und Fördermöglichkeiten gemeinsam geprüft werden. Böckmann Solar plant die Wärmepumpe auf dieser Grundlage und stimmt bei Bedarf Photovoltaik, Speicher und Elektroarbeiten auf das Heizsystem ab.

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Neues Heizungsgesetz 2026 – Häufige Fragen und Antworten

Muss ich wegen der kommunalen Wärmeplanung meine Heizung austauschen?

Nein. Die Wärmeplanung zeigt mögliche Versorgungswege für ein Gebiet, löst aber allein keine Austausch- oder Anschlusspflicht aus.

Darf ich 2026 noch eine Gas- oder Ölheizung einbauen?

Ja. Für Anlagen, die nach dem 29. Juli 2026 neu in ein bestehendes Gebäude eingebaut werden, gelten jedoch ab 2029 die steigenden Anteile der Biotreppe.

Was gilt, wenn meine Heizung ausfällt?

Eine reparierbare Heizung dürfen Sie instand setzen lassen. Bei einem irreparablen Ausfall wählen Sie eine neue Anlage. Für eine neue Brennstoffheizung gelten ab 2028 besondere Zwölfmonatsregeln zur Biotreppe.

Welche Arbeiten übernimmt Böckmann Solar beim Heizungstausch?

Böckmann Solar prüft Wärmebedarf, Heizflächen und Elektroanschluss und plant die Wärmepumpe für Ihr Gebäude. Die erforderlichen Arbeiten werden im Angebot aufgeführt.

Kann Böckmann Solar Wärmepumpe und Photovoltaik gemeinsam planen?

Ja. Böckmann Solar stimmt Wärmepumpe, Photovoltaikanlage und auf Wunsch einen Stromspeicher auf den Strom- und Wärmebedarf des Hauses ab.

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