Smart Meter für Photovoltaik: Für wen es Pflicht ist und was es kostet

Inhalt

Nicht jede Photovoltaikanlage braucht sofort ein Smart Meter. Ab mehr als 7 kW installierter Leistung wird das intelligente Messsystem jedoch Pflicht. Zusätzlich können ein Jahresstromverbrauch über 6.000 kWh oder steuerbare Verbrauchseinrichtungen den Einbau erforderlich machen.

Smart Meter für Photovoltaik: Das Wichtigste in Kürze

  • Bei einer Photovoltaikanlage mit mehr als 7 kW ist ein intelligentes Messsystem vorgeschrieben. Bei genau 7 kW entsteht aus der Anlagenleistung allein keine Pflicht.
  • Eine moderne Messeinrichtung erfasst die Werte vor Ort. Erst die sichere Einbindung über ein Smart-Meter-Gateway macht daraus ein intelligentes Messsystem.
  • Für PV-Pflichtfälle bis 100 kW gelten jährliche Preisobergrenzen von 50, 110 oder 140 Euro. Für die Steuerungseinrichtung können weitere 50 Euro pro Jahr anfallen.
  • Böckmann Solar übernimmt die technische Planung und die erforderlichen Elektroarbeiten Ihres PV-Projekts und prüft dabei auch den Zählerschrank.

Was ist ein Smart Meter bei einer Photovoltaikanlage?

Bei einer Überschusseinspeisung versorgt Ihre Photovoltaikanlage zuerst das Haus. Den überschüssigen Solarstrom speist sie anschließend in das öffentliche Netz ein. Ein Smart Meter erfasst am Zählpunkt, wie viel Strom Sie aus dem Netz beziehen und wie viel Ihre Anlage einspeist.

Statt nur einen einzelnen Zählerstand für den Abrechnungszeitraum zu liefern, stellt das Messsystem aktuelle und vergangene Werte tages-, wochen-, monats- und jahresbezogen bereit. So erkennen Sie genauer, wann Sie Strom beziehen oder einspeisen. Zudem können Sie Ihren Tarif und den Anlagenbetrieb auf konkrete Messdaten stützen.

Daraus ergeben sich für Sie folgende Vorteile:

  • Sie können Netzbezug und Einspeisung über verschiedene Zeiträume vergleichen
  • Sie können einen dynamischen Stromtarif nutzen und Ihren Verbrauch in günstigere Zeiten verschieben
  • Sie müssen den Zähler nicht mehr vor Ort ablesen lassen, weil die Werte automatisch übertragen werden
  • Sie schaffen eine aktuelle Datengrundlage für das Energiemanagement Ihres Hauses

Rechtlich heißt das Smart Meter intelligentes Messsystem. Es besteht aus einer modernen Messeinrichtung und einem Smart-Meter-Gateway. Je nach Verwendungszweck übermittelt das Gateway Messwerte an den Messstellenbetreiber, den Stromlieferanten oder den Netzbetreiber. Welche Stelle welche Daten erhalten darf, regelt das Messstellenbetriebsgesetz.

Welche Geräte arbeiten rund um ein Smart Meter zusammen?

Zum intelligenten Messsystem gehören ausschließlich die Messeinrichtung und das Smart-Meter-Gateway. Rund um die PV-Anlage kommen jedoch weitere Geräte zum Einsatz. Diese erfüllen eigene Aufgaben im Messkonzept oder im Energiesystem Ihres Hauses. Zu den Geräten gehören:

Gerät Aufgabe
Steuerungseinrichtung Empfängt Signale des Netzbetreibers und setzt Vorgaben für die Einspeisung oder steuerbare Verbraucher um
Energiemanagementsystem Koordiniert Speicher, Wärmepumpe und weitere Verbraucher anhand der Stromerzeugung
Wechselrichter und Stromspeicher Wandeln Solarstrom um oder speichern ihn; ein Energiemanagementsystem kann ihren Betrieb abstimmen

Damit bleiben die Messung, die Datenübertragung und die Steuerung klar getrennt. Das Smart Meter misst und übermittelt Werte. Die Steuerungseinrichtung setzt Netzvorgaben um, das Energiemanagementsystem steuert dagegen die Stromflüsse im Haus.

Für welche Photovoltaikanlagen ist ein Smart Meter Pflicht?

Wann ein Smart Meter Pflicht ist, regelt § 29 des Messstellenbetriebsgesetzes. Für Eigentümer einer Photovoltaikanlage zählen vor allem die Anlagenleistung, der Jahresstromverbrauch und steuerbare Verbrauchseinrichtungen.

  • § 29 Absatz 1 Nummer 2 MsbG: Bei einer PV-Anlage mit mehr als 7 kW installierter Leistung sind ein intelligentes Messsystem und eine Steuerungseinrichtung vorgeschrieben. Bei genau 7 kW entsteht allein aus der Anlagenleistung kein Pflichteinbaufall.
  • § 29 Absatz 1 Nummer 1 MsbG: Ein durchschnittlicher Jahresstromverbrauch über 6.000 kWh begründet ebenfalls einen Pflichtfall. Maßgeblich ist grundsätzlich der Durchschnitt der letzten drei erfassten Jahresverbrauchswerte.
  • § 29 Absatz 1 Nummer 2 MsbG in Verbindung mit § 14a EnWG: Besteht für eine steuerbare Wärmepumpe, Wallbox oder andere steuerbare Verbrauchseinrichtung eine Vereinbarung nach § 14a EnWG, sind ein intelligentes Messsystem und eine Steuerungseinrichtung vorgesehen.
  • § 29 Absatz 2 MsbG: Bei einem Jahresstromverbrauch bis einschließlich 6.000 kWh und bei Erzeugungsanlagen von mindestens 1 bis einschließlich 7 kW darf der grundzuständige Messstellenbetreiber ein intelligentes Messsystem optional einbauen. Entscheidet er sich dafür, müssen Sie den Einbau dulden.
  • § 34 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 MsbG: Seit 2025 können Anschlussnutzer und Anlagenbetreiber die vorzeitige Ausstattung mit einem intelligenten Messsystem beauftragen. Dafür gelten zusätzliche Kostenregeln.

Die Bundesnetzagentur ordnet die Pflichtfälle und den optionalen Einbau ein. Ein Pflichteinbaufall bedeutet nicht, dass das Smart Meter sofort installiert wird. Die Messstellenbetreiber statten die betroffenen Messstellen nach gesetzlichen Ausbauquoten schrittweise aus und bestimmen den konkreten Termin.

Welche Regeln gelten für die Einspeisebegrenzung 2026?

Bestimmte neue PV-Anlagen dürfen vorübergehend höchstens 60 Prozent ihrer installierten Leistung am Netzverknüpfungspunkt einspeisen. Diese Regelung ergibt sich aus § 9 Absatz 2 EEG. Die Begrenzung gilt, bis ein intelligentes Messsystem und eine Steuerungseinrichtung eingebaut sind und der Netzbetreiber die Ansteuerbarkeit erfolgreich getestet hat. Sie ist von der Smart-Meter-Pflicht abzugrenzen:

Die Pflichtgrenze von mehr als 7 kW stammt aus dem Messstellenbetriebsgesetz. Die 60-Prozent-Regel kann auch kleinere Anlagen erfassen.

Die Einspeisebegrenzung gilt für PV-Anlagen, wenn alle drei Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Inbetriebnahme am oder nach dem 25. Februar 2025
  • installierte Leistung von weniger als 100 kW
  • Zuordnung zur Einspeisevergütung oder zum Mieterstromzuschlag

Für Anlagen ab 25 und unter 100 kW ist während der Übergangszeit zusätzlich eine technische Einrichtung zur ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung erforderlich. § 100 Absatz 3b EEG nimmt Anlagen aus, die vor dem 25. Februar 2025 in Betrieb gegangen sind.

Ausgenommen sind Steckersolargeräte mit höchstens 2 kW installierter Leistung und höchstens 800 Voltampere Wechselrichterleistung, wenn sie hinter der Entnahmestelle eines Letztverbrauchers betrieben werden.

Was kostet ein Smart Meter für eine Photovoltaikanlage?

Ein Smart Meter ist kein Gerät, das Sie einmal kaufen und anschließend ohne weitere Kosten behalten. Nach § 3 MsbG ist der Messstellenbetrieb Aufgabe des grundzuständigen Messstellenbetreibers, sofern Sie keinen anderen Anbieter beauftragen. Dazu gehören der Einbau, der Betrieb und die Wartung der Mess- und Steuerungstechnik.

Dafür zahlen Sie ein jährliches Messentgelt. Es kann auf Ihrer Stromrechnung oder auf einer separaten Rechnung erscheinen. Für den grundzuständigen Messstellenbetreiber gelten folgende Preisobergrenzen:

Einbaufall am Zählpunkt Jährliche Preisobergrenze
Moderne Messeinrichtung ohne Gateway 25 €
Optionales intelligentes Messsystem auf Entscheidung des Messstellenbetreibers 30 €
Pflichtfall: Jahresstromverbrauch über 6.000 bis einschließlich 10.000 kWh 40 €
Pflichtfall: Jahresstromverbrauch über 10.000 bis einschließlich 20.000 kWh 50 €
Pflichtfall: steuerbare Verbrauchseinrichtung nach § 14a EnWG 50 €
Pflichtfall: PV-Anlage über 7 bis einschließlich 15 kW 50 €
Pflichtfall: Jahresstromverbrauch über 20.000 bis einschließlich 50.000 kWh 110 €
Pflichtfall: PV-Anlage über 15 bis einschließlich 25 kW 110 €
Pflichtfall: Jahresstromverbrauch über 50.000 bis einschließlich 100.000 kWh 140 €
Pflichtfall: PV-Anlage über 25 bis einschließlich 100 kW 140 €
Verbrauch oder Anlagenleistung über 100.000 kWh beziehungsweise 100 kW Angemessenes Entgelt
Einbau und Betrieb einer Steuerungseinrichtung 50 € zusätzlich

Bei mehreren Zählpunkten können die jeweiligen Preisobergrenzen getrennt berechnet werden. Welche Kategorien für Ihr Messkonzept gelten, ergibt sich aus der Zahl der Zählpunkte und den dort angeschlossenen Anlagen.

Hinweis: Die Preisobergrenzen decken insbesondere den Einbau, den Betrieb und die Wartung der Messtechnik sowie die Messung, Aufbereitung und gesetzlich erforderliche Übertragung der Werte ab. In Pflichtfällen gehört auch die Steuerungseinrichtung zu den Standardleistungen, für sie gilt jedoch eine eigene Preisobergrenze.

Muss eine Elektrofachkraft den kundeneigenen Zählerschrank umbauen oder erweitern, entstehen zusätzliche Kosten. Nach § 22 Absatz 1 NAV ist der Anschlussnehmer für die Bereitstellung des Zählerplatzes verantwortlich. Deshalb sollte der Zählerschrank bereits vor der PV-Montage geprüft werden.

Wer baut das Smart Meter ein und wie läuft der Einbau ab?

Der grundzuständige oder ein von Ihnen beauftragter wettbewerblicher Messstellenbetreiber verantwortet den Einbau, den Betrieb und die Wartung der Messtechnik. Ein PV-Fachbetrieb bereitet die Anlage und den Zählerplatz für das vorgesehene Messkonzept vor.

  1. Der grundzuständige Messstellenbetreiber informiert Sie nach § 37 MsbG spätestens drei Monate vor der erstmaligen Ausstattung mit einem intelligenten Messsystem.
  2. Muss ein Monteur das Gebäude betreten, muss die Benachrichtigung nach § 38 MsbG mindestens zwei Wochen vorher erfolgen. Der Messstellenbetreiber muss mindestens einen Ersatztermin anbieten.
  3. Der Monteur setzt die vorgesehene Mess- und gegebenenfalls Steuerungstechnik ein.
  4. Anschließend nimmt der Messstellenbetreiber das System in Betrieb. Bei steuerbaren PV-Anlagen testet der Netzbetreiber die Ansteuerbarkeit.
  5. Das Messentgelt erscheint auf der Stromrechnung oder auf einer getrennten Rechnung.

Damit bleiben die Zuständigkeiten klar: Der Netzbetreiber betreibt das Stromnetz. Der Messstellenbetreiber verantwortet die Messtechnik. Böckmann Solar plant die PV-Anlage und bereitet den Zählerplatz elektrotechnisch für die Inbetriebnahme vor.

Fazit: Smart Meter früh in die PV-Planung einbeziehen

Ob ein Smart Meter Pflicht ist, hängt von der Anlagenleistung, dem Jahresstromverbrauch und steuerbaren Verbrauchseinrichtungen ab. Für die tatsächlichen Projektkosten ist auch der Zustand des Zählerschranks entscheidend, da notwendige Umbauten zusätzlich zum jährlichen Messentgelt berechnet werden.

Bei den Kosten einer Solaranlage sollten mögliche Elektroarbeiten am Zählerplatz daher von Beginn an berücksichtigt werden. Böckmann Solar prüft den vorhandenen Zählerschrank, stimmt die Anlagenleistung auf Ihr Gebäude ab und führt notwendige Arbeiten im Angebot auf.

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Smart Meter Photovoltaik – Häufige Fragen und Antworten

Kann ich den Einbau eines intelligenten Messsystems ablehnen?

Einen gesetzlich vorgeschriebenen oder vom grundzuständigen Messstellenbetreiber optional veranlassten Einbau müssen Sie dulden. Vor dem Einbau können Sie einen anderen Messstellenbetreiber wählen. Nach dem Einbau durch den grundzuständigen Messstellenbetreiber ist ein Wechsel grundsätzlich erst nach zwei Jahren möglich.

Wer bezahlt einen erforderlichen Umbau des Zählerschranks?

Die Kosten trägt grundsätzlich der Anschlussnehmer, bei einem selbst genutzten Einfamilienhaus also meist der Eigentümer. Das jährliche Messentgelt deckt bauliche Veränderungen oder Erweiterungen des kundeneigenen Zählerschranks nicht ab. Ein Angebot sollte diese Arbeiten deshalb getrennt ausweisen.

Wie bezieht Böckmann Solar das Messkonzept in die PV-Planung ein?

Böckmann Solar prüft den vorhandenen Zählerschrank und stimmt die Anlagenleistung auf das Gebäude und den Strombedarf ab. Daraus ergeben sich die erforderlichen Elektroarbeiten vor der Inbetriebnahme. Den Einbau des intelligenten Messsystems und offene Vorgaben zur Messtechnik klärt der zuständige Messstellenbetreiber.

Kann Böckmann Solar einen Speicher und weitere Energiekomponenten mitplanen?

Ja. Ein Speicher, eine Wärmepumpe oder eine Wallbox kann in das Energiekonzept des Hauses einfließen. Böckmann Solar stimmt die PV-Anlage und den erwarteten Stromverbrauch aufeinander ab und prüft die dafür nötigen Elektroarbeiten.

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